Fördervoraussetzungen in NRW*
- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
- Sitz und Arbeitsstätte des zu beratenden Unternehmens liegen (zum Zeitpunkt der Beratung und der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde) in NordrheinWestfalen.
- Beschäftigung mindestens einer/eines vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
- Unternehmen älter als 5 Jahre
Art und Umfang, Höhe der Förderung
- Gefördert werden 1 - 10 Beratungstage.
- Pro Beratungstag werden 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500 € erstattet.
Link zur Programmbeschreibung G.I.B.